Verleihbedingungen
- Die vom Medienzentrum Fürstenfeldbruck entliehenen Medien oder Geräte dürfen nur für Zwecke der schulischen oder der außerschulischen Bildung entsprechend der Satzung des Medienzentrums eingesetzt werden. Gewerbliche Vorführungen sind nicht gestattet. Bei Veranstaltungen, bei denen Medien oder Geräte des Medienzentrums Fürstenfeldbruck eingesetzt werden, darf kein Eintritt verlangt werden.
- Falls nicht anders vereinbart, beträgt die Verleihzeit grundsätzlich eine Woche. Der Entleiher verpflichtet sich, die vereinbarte Benutzungszeit einzuhalten. Jede Verlängerung bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Medienzentrum Fürstenfeldbruck.
- An- und Rücktransport der entliehenen Medien oder Geräte erfolgt auf Kosten und Gefahr des Entleihers.
- Der Entleiher haftet für alle Schäden an den zur Verfügung gestellten Medien oder Geräten, die durch unsachgemäße Behandlung entstehen. Er ist außerdem, unbeschadet der Haftung Dritter, bei Verlust zum Schadensersatz verpflichtet. Schadensfeststellung, Instandsetzung und Wiederbeschaffung werden nur durch das Medienzentrum Fürstenfeldbruck vorgenommen oder vermittelt.
- Mit der Entleihung von Medien oder Geräten vom Medienzentrum Fürstenfeldbruck versichert der Entleiher, dass er oder die von ihm mit der Vorführung beauftragte Person mit der Handhabung der überlassenen Medien oder Geräte vertraut ist. 16mm-Filme dürfen nur durch dafür nachweisbar ausgebildete Personen vorgeführt werden. Das Medienzentrum Fürstenfeldbruck ist berechtigt, sich diesen Nachweis (Filmvorführschein) oder die erforderlichen Kenntnisse zeigen zu lassen. Geräte, auf denen Medien des Medienzentrums Fürstenfeldbruck vorgeführt werden sollen, müssen einwandfrei funktionieren.
- Schäden und Mängel an überlassenen Medien oder Geräten, die der Benutzer feststellt, werden nur anerkannt, wenn sie dem Medienzentrum Fürstenfeldbruck umgehend mitgeteilt worden sind.
- Die Weitergabe von überlassenen Medien oder Geräten an Dritte ist ohne Zustimmung des Medienzentrums Fürstenfeldbruck nicht gestattet.
- Der Entleiher verpflichtet sich, alle urheber- und lizenzrechtlichen Bedingungen, denen die ausgeliehenen Medien unterliegen, zu beachten. Insbesondere ist jegliche unberechtigte Vervielfältigung ausgeschlossen.
- Der Landkreis Fürstenfeldbruck als Träger des Medienzentrums Fürstenfeldbruck übernimmt keinerlei Haftung und Entschädigung gegenüber dem Entleiher und dritten Personen für Ausfälle oder Störungen von Vorführungen und Vorträgen, gleich welcher Ursache. Das Medienzentrum Fürstenfeldbruck haftet dem Entleiher und dritten Personen nicht für Schadensfälle jeglicher Art, die sich durch und bei der Verwendung seiner Geräte oder Medien ereignen.
- Das Medienzentrum Fürstenfeldbruck ist befugt, sich jederzeit von der satzungsgemäßen Verwendung seiner Medien oder Geräte zu überzeugen.
- Das Medienzentrum Fürstenfeldbruck gibt Medien oder Geräte nur an Organisationen oder Personen ab, die entweder schon hinreichend bekannt sind, oder wenn sich der Abholer ausweist. Mit dem Entleihen erkennt der Entleiher die Verleihbedingungen des Medienzentrums Fürstenfeldbruck an und verpflichtet sich, sie einzuhalten.
- Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Fürstenfeldbruck
Fürstenfeldbruck, den 01. 08. 2001
Thomas Karmasin
Landrat
Bitte beachten:
Für Schulen ist die Verleihzeit von Medien grundsätzlich auf 13 Tage gesetzt.
Medien und/oder Geräte werden nur an Organisationen innerhalb des Landkreises Fürstenfeldbruck entliehen. Ein Verleih an Institutionen, die außerhalb des Landkreises Fürstenfeldbruck ihren Sitz haben, kann in Ausnahmefällen nur im Rahmen der Amtshilfe erfolgen; d. h. die Kreisbildstelle/das Medienzentrum im Landkreis des Entleihers muss sich mit dem Medienzentrum Fürstenfeldbruck in Verbindung setzen.
Voraussetzung dafür , dass das System mit der Internetreservierung von Medien klappt, ist dass alle Medien termingemäß zurückgegeben werden oder vorher um Verlängerung gebeten wird.